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   BVerwG, 14.09.1972 - V C 56.72   

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https://dejure.org/1972,2829
BVerwG, 14.09.1972 - V C 56.72 (https://dejure.org/1972,2829)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1972 - V C 56.72 (https://dejure.org/1972,2829)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1972 - V C 56.72 (https://dejure.org/1972,2829)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zusammenhang zwischen der Festnahme eines nach Ostpreußen geflohenen Memeldeutschen und einem Kriegsereignis - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63

    Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1972 - V C 56.72
    Ein solcher Zusammenhang ist etwa dann gegeben, wenn ein Memeldeutscher in Ostpreußen im Zusammenhang mit den Kampfhandlungen; festgenommen, alsbald in ein Lager eingewiesen und ohne Unterbrechung dieses Gewahrsams in das Memelland oder in die Sowjetunion verschleppt wurde (BVerwGE 17, 27; 19, 204) [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63].
  • BVerwG, 09.09.1970 - V C 121.68

    Antrag auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1972 - V C 56.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß Memeldeutsche, die auf der Flucht vor der näherrückenden Front von sowjetischen Truppen überrollt und in ihre Heimatorte zurückgebracht wurden, regelmäßig nicht als Kriegsgefangene im Sinne des § 2 Abs. 2 KgfEG gelten, weil weniger Gründe der militärischen Kriegsführung als vielmehr solche besatzungspolitischer Art für die der deutschen Bevölkerung des Memellandes, auferlegten Freiheitsbeschränkungen maßgebend waren (vgl. insbesondere Urteil vom 9. September 1970 [BVerwGE 36, 86]).
  • BVerwG, 16.10.1963 - V C 67.63

    Verhinderung einer rechtzeitigen Antragstellung durch außerhalb des eigenen

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1972 - V C 56.72
    Ein solcher Zusammenhang ist etwa dann gegeben, wenn ein Memeldeutscher in Ostpreußen im Zusammenhang mit den Kampfhandlungen; festgenommen, alsbald in ein Lager eingewiesen und ohne Unterbrechung dieses Gewahrsams in das Memelland oder in die Sowjetunion verschleppt wurde (BVerwGE 17, 27; 19, 204) [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63].
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 99.63

    Streit über die Gewährung wirtschaftlicher Tuberkulosehilfe ("Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1972 - V C 56.72
    Ein solcher Zusammenhang ist etwa dann gegeben, wenn ein Memeldeutscher in Ostpreußen im Zusammenhang mit den Kampfhandlungen; festgenommen, alsbald in ein Lager eingewiesen und ohne Unterbrechung dieses Gewahrsams in das Memelland oder in die Sowjetunion verschleppt wurde (BVerwGE 17, 27; 19, 204) [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63].
  • BVerwG, 26.11.1958 - V C 583.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1972 - V C 56.72
    Dies auch dann, wenn die Festnahme und die Freiheitsbeschränkungen zu einem Zeitpunkt erfolgten, in dem die Kampfhandlungen noch im Gange waren (BVerwG, Urteil vom 26. November 1958 - BVerwG V C 583.56 -).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 5 C 37.77

    Hinreichende Aussicht auf Erfolg als Voraussetzung der Gewähr von

    Hier wie dort hatte die Rückführung der festgenommenen Deutschen in ihre Heimat zum Ziel, ein, wenn auch unzulängliches Mindestmaß an Lebensführung und verwaltungsmäßiger Ordnung in dem von der Sowjetunion besetzten Gebiet und die Durchsetzung besatzungspolitischer Ziele zu gewährleisten (Urteil vom 14. September 1972 - BVerwG V C 56.72 -).

    Die in dem Urteil des beschließenden Senats vom 25. Januar 1961 - BVerwG V C 146.58 - (ZLA 1961, 157) vertretene Auffassung, die Räumung der Insel R. von allen nicht einheimischen Personen habe in dem hier maßgebenden ursächlichen Zusammenhang mit einem Kriegsereignis gestanden, ist durch die spätere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung an Memeldeutsche, die innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches festgenommen und in ihre Heimat zurückgebracht wurden (vgl. insbesondere das o.a. Urteil vom 14. Februar 1972 - BVerwG V C 56.72 -), überholt.

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